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scheibenreparatur

Glasschäden können häufig auch repariert werden. Es entstehen für Teil- und Vollkaskoversicherte keinerlei Kosten, die Selbstbeteiligung wird nicht in Anspruch genommen und der Schadenfreiheitsrabatt bleibt ebenfalls unverändert.

Verfahren

Die schadhaften Stellen werden gereinigt und anschließend mit einem patentierten und von Kfz-Versicherungen anerkannten Spezialverfahren unter Druck gebracht. Somit wird der Glasbruch geöffnet, um ein Spezialharz einzubringen. Unter UV-Licht wird dieser dann ausgehärtet und somit die schadhafte Stelle versiegelt. Eine weitere Rissbildung ist dann nicht mehr möglich.

Voraussetzungen für die Reparatur

  • Die Reparatur sollte möglichst umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden. Denn wenn schon zuviel Feuchtigkeit und Schmutz in die Schadenstelle eingedrungen ist, kann dies zu einem negativen Reparaturergebnis führen.
  • Nicht jeder Schaden kann repariert werden
  • Bestimmte Größen der Einschlagstelle dürfen nicht überschritten werden.
  • Die Sprünge dürfen nicht am Scheibenrand enden.
  • Der Schaden darf nur auf der Scheibenaußenfläche auftreten.
  • Kleine Kratzer können durch das Verfahren nicht beseitigt werden.

Trotzdem kann es vorkommen, dass der Steinschlag reißt und irreparabel wird. In diesem Fall bleibt nur noch der Austausch der Scheibe.